Ewigkeitssonntag
- ein Gedenktag, kein gesetzlicher Feiertag
- kirchlich (evangelisch)
- bundesweit
- variabel: der letzte Sonntag im Kirchenjahr, also der Sonntag vor dem 1. Advent
- Synonym: Ewigkeitssonntag, Totengedenktag
Totensonntag, der auch als Ewigkeitssonntag bezeichnet wird, ist ein Tag zu Ehren der Verstorbenen. Er soll als Abschied von den Entschlafenden gesehen werden und als Tag zum Nachdenken über den Tod sowie dem Hoffen an die Auferstehung nach dem Tod dienen. Er wird auf den letzten Sonntag des Kirchenjahres gelegt, da es dieser Zeit für Besinnung und Trauer bestimmt ist.
Der Tag wurde im Jahr 1816 von dem preußischen König Friedrich Wilhelm III als Gedenktag eingeführt und weist in der evangelischen Kirche den Charakter eines öffentlichen Totengedächtnisses auf.
Der Totensonntag ähnelt dem katholischen Fest Allerheiligen, traditionell besuchen die Evangelen die Friedhöfe und schmücken die Gräber von seinen Verwandten mit Blumen, Gestecken sowie Kerzen. In den Gottesdiensten werden alle Namen der im Vorjahr Verstorbenen erwähnt und für jeden wird eine Kerze angezündet. Es werden Gebete zur Erinnerung an Verstorbenen und Fürbitten durchgeführt. Am diesen Tag werden in ganz Deutschland oft Tanzverbote eingeführt.