Allerseelen
- 2. November
- kein gesetzlicher Feiertag
- ein typisch kirchlicher Feiertag
- Verbreitung: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein - Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Allerseelen wurde im Jahr 998 von Abt Odilo aus dem Kloster Cluny als Gedenktag für die Seelen verstorbener Menschen eingeführt und findet immer am 2. November statt. Am Allerseelen verehren die Menschen der entschlafenen Verwandten bzw. Freunden und gedenken die Bekannten. Um den Seelen der endgültigen Frieden und Gemeinschaft mit Gott zu schenken, werden in Gottesdiensten Gebete gesprochen und Fürbitten gehalten. Es wird für Tote die Wiedergeburt und das ewige Leben gebeten. Die Verwandte besichtigen die Friedhöfe und schmücken die Gräber mit Kerzen bzw. Grablichtern.
Am Allerseelen soll man die Entschlafenen ins Gedächtnis rufen und ihnen gegenüber sich besonders nah fühlen.
Die Protestanten feiern ein Fest für Totengedenken am letzten Sonntag, sog. Totensontag.