Mariä Himmelfahrt
- ein gesetzlicher Feiertag
- katholisch
- 15. August
Ein gesetzlicher Feiertag der katholischen Kirche, der jährlich am 15. August begangen wird. An diesem Tag wird der Empfang der Jungfrau Maria in den Himmel gefeiert. Laur der christlichen Konfession wurde die "Heilige Mutter Gottes" direkt nach ihrem Tod mit Körper und Seele in den Himmel aufgetreten. Seit dem 6. Jh ist der Glaube an ihre Aufnahme erwiesen. In Deutschland wurde dieses Fest seit 813 n.Chr. bekannt.
In vielen europäischen Ländern ist dieser Feiertag ein gesetzlicher Feiertag, z.B. in Österreich, Luxemburg, Spanien, Italien, Griechenland, Kroatien, Frankreich und Slowenien.
In Deutschland gilt Maria Himmelfahrt nur in manchen Bundesländern als Feiertag. Das sind Saarland und Bayern, wobei in Bayern es vom Anteil der katholischen Bevölkerung abhängt.