Fronleichnam
- beweglich
- immer der zweite Donnerstag nach Pfingsten (immer zweiter Donnerstag nach Pfingsten)
- gesetzlicher Feiertag in: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Fronleichnam ist ein römisch katholischer Feiertag, der nicht in allen deutschen Bundesländern gesetzlich als Feiertag gefeiert wird. Der Name Fronleichnam stammt aus dem mittelhochdeutschen vronlichnam und wird von fron (Herr) und leichnam (Leib) abgeleitet. Damir lässt sich allgemeine Bedeutung des Festes erklären, als Fest des Leibes und Blutes Christi.
Das Fest geht auf das Jahr 1246 zurück und wurde von Papst Urban IV durch Bulle eingeführt und somit gilt bis heue als ein Feiertag der Gesamtkirche. Dieses Fest besieht sich auf die Visionen der Nonne von Lüttich, die später heiliggesprochen wurde. Sie soll den vollen Mond mit einer verdunkelten Stelle gesehen zu haben. Jesus Christus erklärte ihr, dass der Mond das Kirchenjahr bedeutet solle und die dunkle Stelle auf das Fehlen eines kirchlichen Feiertages bzw. Altarssakrament hindeutet. Durch das sog. Blutwunder von Bolsene bestätigt, wurde das Fest Fronleichnam zum ersten Mal durch einen Papst in den liturgischen Kalender aufgenommen.
Heutzutage finden an diesem Tag feierliche Prozessionen statt. Durch die geschmückten Straßen wird von den Geistlichen die Eucharistie in einer Monstranz unter Gesang und Gebet getragen.