1. Weihnachtstag
- 25. Dezember
- gesetzlicher und kirchlicher Feiertag
Der 1. Weihnachtstag, der immer auf den 25. Dezember fällt, gilt als Feier der Geburt Jesu Christus. In der römisch-katholischen Kirche wird der 1. Weihnachtstag auch als "Hochfest der Geburt des Herrn" bezeichnet. An diesem Tag danken die Christen Gott dafür, dass er seinen Sohn zu ihnen geschickt und dann am Kreuz für sie geopfert hat.
Das Feiern an sich beginnt schon einen Tag zuvor an Heiligabend. Der 1. Weihnachtstag wird vor allem in den Familienkreisen feierlich begangen. Zu Weihnachten werden Krippen besucht, die die Geburt Jesu und die heiligen drei Könige mit ihren jeweiligen Geschenken darstellen.
Der 1. Weihnachtsfeiertag zählt zusammen mit Ostern und Pfingsten zu den wichtigsten christlichen Feiertagen.