Pfingstmontag
- gesetzlicher Feiertag
- beweglich
- bundesweit, arbeitsfrei in ganz Deutschland und Österreich
- 50 Tage nach dem Ostersonntag
- Synonym: stolzer oder hübscher Montag
Liturgisch gesehen zählt Pfingstmontag nicht zur Osterzeit, aber schon zum Jahreskreis.
Pfingstmontag ist ein christlicher Feiertag, der immer am 51. Tag nach Ostern stattfindet und damit ein variabler Feiertag ist. Er wird als zweiter Feiertag des Pfingstfestes begangen. Für die christlichen Konfessionen gehört der Pfingstmontag zu den wesentlichsten Feiertagen und wird als ein zusätzlicher Tag zum Verbreitung den ersten Ostertagen und zur Verinnerlichung der damit verbundenen Erfahrungen verstanden.
Die Orthodoxe Kirche feiern an diesem Tag insb. den Heiligen Geist und legen einen großen Wert auf die Dreifaltigkeit.
Um Pfingsten sind auch einige Bräuche und Sitten entstanden. Die Nacht vom Pfingstsonntag zum Pfingstmontag ist als Störnacht bzw. Unruhnacht zu verstehen, die negative Vorfälle mit sich bringt. Es kommt oft vor, dass die unbefestigte Dinge wie, Fahrräder, Mülltonnen und Gärtnermöbel ausgetauscht werden oder mit Flüssigkeiten beschmiert werden.
Der Pfingstmontag ist in vielen christlichen Ländern auch ein gesetzlicher Feiertag. Dazu gehören z. B. Frankreich, Belgien, Niederlanden, Luxemburg, Dänemark, Norwegen und Ungarn. In Italien ist der 9. Juni 2014 nur noch in Südtirol gesetzlicher Feiertag.