Allerheiligen
- 1. November
- gesetzlicher Feiertag nur im den katholischen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein - Westfalen, Rheinland - Pfalz, Saarland) und Österreich
Dieses Fest gilt als ein Hochfest der katholischen Kirche und der Gedenktag aller Heiligen. Bei diesem Fest handelt sich nicht nur um Heiligen, die heiliggesprochen wurden, aber um alle Menschen, die den Platz bei Gott bekommen haben. Sehr wichtig ist die christliche Glaube und Hoffnung auf die Auferstehung.
Traditionell werden an diesem Tag die Friedhöfe besucht und Gebete für eine Vollendung mit Gott durchgeführt. Die Gräber werden mit Kerzen und Blumen geschmückt. Den Ursprung ist im 4. Jahrhundert bei Johannes Chrysostomos zu suchen. Es handelte sich nämlich um einen Herrentag aller Heiligen, der am Sonntag nach Pfingsten für Märtyrer gefeiert wurde. Von Papst Gregor III wurde jedoch dieser Tag im 8. Jahrhundert auf den 1. November gelegt.
In den katholischen Bundesländer Deutschlands ist Allerheiligen das sog. Stiller Tag, d.h. laute Musik und Tanzveranstaltungen sind an diesem Tag verboten.